Erfolgreiche Sichtung durch die Polizei
22.05.2012
Staffel Main-Kinzig stellt sich einer Leistungsüberprüfung
Die Zulassung von Rettungshunden zu Such-Einsätzen ist in Hessen klar geregelt. Nur Staffeln, welche sich zuvor erfolgreich einer Sichtung durch die Fachbereichsleitung Diensthundewesen der Polizei-Akademie Hessen unterzogen haben, können einen entsprechenden Kooperationsvertrag mit dem Hessischen Inneministerium abschließen und dürfen zur Suche nach vermissten oder verschütteten Personen eingesetzt werden.
Die Erstsichtung der BRH Rettungshundestaffel Main-Kinzig liegt inzwischen mehr als 10 Jahre zurück. Daher wurde der Polizei angeboten die Sichtung zu wiederholen, um ein aktuelles Bild von der Leistungsfähigkeit der Staffel zu bekommen.
Durchgeführt wurde die Sichtung in einem Waldgebiet bei Biebergemünd von EKHK Gerold Günther (Fachbereichsleiter Diensthundewesen Polizei-Akademie Hessen) und Herrn Roth (Diensthundeführer im MKK). Ebenfalls anwesend war Herr Hartmann als Vertreter des Hessischen Innenministeriums.
Das in Hessen von der Polizei praktizierte Sichtungsverfahren für Flächen- und Personen-Spürhunde sieht zumindest derzeit keine regelmäßigen Wiederholungssichtungen vor. Gleichwohl stellte sich die Staffel einer solchen auf freiwilliger Basis, um den verantwortlichen Polizeiführern Gelegenheit zu geben, ihre Einsatzempfehlungen mit gutem Gewissen aktualisieren zu können.
Gerold Günther hatte sich sehr über die Initiative der Staffel gefreut und konnte ihr nach der Überprüfung von 10 Teams erneut eine hohe Leistungsqualität und Einsatztauglichkeit bescheinigen.